Kartellrechtsprozess gegen Microsoft vertagt

Wiederaufnahme des Verfahrens nun voraussichtlich am 18. März

Die Wiederaufnahme des Kartellrechtsprozesses um Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ist um eine Woche auf den 18. März verschoben worden. Die Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly gab damit in Washington einem Antrag des Softwareunternehmens statt. Microsoft hatte eine Verschiebung um zwei Wochen verlangt und dies damit begründet, dass es mehr Zeit brauche, um die geforderten Nachbesserungen der neun klagenden US-Bundesstaaten am Abkommen vom November vergangenen Jahres zu prüfen (ZDNet berichtete).

Das fragliche Abkommen vom November, mit dem Microsoft und das US-Justizministerium sowie mehrere Bundesstaaten den nunmehr seit Jahren andauernden Kartellrechtsstreit beigelegt hatten, sieht vor, dass das Betriebssystem Windows in seiner aktuellen Form bestehen bleiben kann. Microsoft muss daraus keinerlei Komponenten entfernen. Nun jedoch stehen Nachbesserungen dieses Abkommens im Raum, die auch eine Entfernung des Explorers aus Windows enthalten.

Auf einer speziellen Seite präsentierte Microsoft Anfang der Woche den Geschäftsführer Steve Ballmer in einer Gerichtsanhörung vom 8. Februar. Darin sagt er unter anderem: „Ich bin der Überzeugung, dass wir alle Windows-Produkte vom Markt nehmen müssen, um den neuen Vorschlägen gerecht zu werden.“ ZDNet stellt die Aussagen Ballmers in seinen Video-News vor.

Die juristischen Auseinandersetzungen um Microsoft in den USA hatten vor mehr als vier Jahren begonnen, nachdem der Konzern seinen Browser Internet Explorer in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows eingebaut hatte. Die Kartellrechtsbehörden sahen darin einen Monopolmissbrauch zu Schaden des Konkurrenten Netscape.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)

Themenseiten: Business

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Kartellrechtsprozess gegen Microsoft vertagt

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *