Abmahnung: Gravenreuth siegt vor OLG München

Richter verbieten Download des Programms FTP-Explorer von deutscher Website

Das OLG München hat nach Angaben des Symicron-Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth am heutigen Donnerstag dem Dauerstreit im Fall der FTP-Explorer-Abmahnungen ein neues Kapitel hinzugefügt. So urteilten die Juristen (nachzulesen in Aktenzeichen: 6 U 2561/01), dass ein Download-Angebot des FTP-Explorers nicht rechtmäßig ist.

Laut Gravenreuth bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung der untergeordneten Instanz, des Landgerichts München. Darin heißt es in der Urteilsbegründung, der Text des Links selber sei zwar ein „eigener Inhalt“ im Sinne des Gesetzes. Der Quelltext, der auf die fremden Inhalte verweist nach Ansicht der Münchner Richter jedoch nicht. Daher müssten die Interessen des Markenrechtsinhabers Symicron geschützt werden.

Wörtlich heißt es: „Die Beklagten haften für den Link, da es sich insoweit um eigene Inhalte gem. § 5 I TDG handelt. Wird auf einer Homepage der streitgegenständliche Programmname im Quelltext eingebunden, handelt es sich nicht um fremde Inhalte. Insoweit ist zu differenzieren zwischen den fremden Inhalten, auf die verwiesen wird, und dem eigentlichen Link. Das TDG gilt für Inhalte, nicht aber für titel- oder markenrechtliche Bezeichnungen.“

Laut Gravenreuth wurde die beantragte Revision nicht zugelassen. Erst vor 14 Tagen hatte das OLG Braunschweig in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen Gravenreuth und Symicron entschieden. Damit reihten sich die Richter in eine Linie mit ihren Kollegen in Berlin und Düsseldorf. Die Kollegen in München widersetzen sich jedoch regelmäßig der Rechtsauffassung der Münchner Juristen (ZDNet berichtete fortlaufend).

Laut Aussage des Rechtsanwalts Thomas Stadler, der die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven kürzlich gegen Gravenreuth vertreten hat, ist die Rechtsprechung in dem Fall uneinheitlich: „Da gibt es eben lokal abweichende Ansichten. Irgendwann wird das BGH dazu Recht sprechen und dann gibt es Rechtssicherheit.“

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3 Kommentare zu Abmahnung: Gravenreuth siegt vor OLG München

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  • Am 2. August 2001 um 14:20 von bundesbürger

    ohne sinn
    also wißt ihr, wenn das so weiter geht schaltet doch einfach alle webserver aus. dann haben wir diese probleme nicht und sparen dabei auch noch ne menge strom.

    alles schwachsinnig, alle geldgeil.

  • Am 3. August 2001 um 3:07 von Ich

    In Bayern gehen die Uhren rückwärts
    Tja, war wieder einmal ein klares Heimspiel im Land der Biertrinker und Nationalisten.

    Wahrscheinlich ist Gravenreuth ein Schwipp-Schwager eines Richters… oder die Richter in München sind einfach inkompentent und gehören abgesetzt (auf dem Mond samt Günt(h)er).

  • Am 3. August 2001 um 16:40 von Matthias Zwerschke

    BGH wird dieses Urteil kassieren
    Ich bin mir ziemlich sicher, daß der BGH dieses Urteil kassieren wird. Übrigens ist Bayern führend in Spitzentechnologien und nicht hinterm Mond. Ich wäre froh wenn Brandenburg soviel für Hightec tun würde, wie Bayern. Nur weil ein paar Richter gegen den Strom schwimmen, sind sie auch nicht blöd. Wir müssen einfach lernen, das dieser Bereich kompliziert und neu ist und dadurch Fehleinschätzungen möglich. Das manche schlichte Gemüter diese Lücken auszunutzen versuchen ist nicht erst seit heute bekannt. Herr von Gravenreuth hat lediglich einen Teilerfolg errungen, welcher durch die allgemeine Rechtsprechung ad absurdum geführt wird.

    MfG MZ

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