Gericht: Telekom muss für Konkurrenz weiter mahnen

Einstweilige Verfügung gegen den Ex-Monopolisten / "unvorhergesehen erhebliche Probleme"

Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) muss vorläufig weiter für ihre Konkurrenten Mahnungen versenden. Das Landgericht Köln hat in einem auf Antrag von Talkline ergangenen Beschluss vom vergangenen Freitag entschieden, dass der Ex-Monopolist „bis auf weiteres verpflichtet ist, säumigen Telefonkunden eine einheitliche Mahnung über alle – auch bei den Wettbewerbern – ausstehenden Beträge zu stellen“, teilte die Elmshorner Firma mit.

„Im Rahmen des Einstweiligen Verfügungs-Verfahrens ist es uns gelungen, glaubhaft zu machen, dass es unvorhergesehen erhebliche Probleme bei der Abwicklung des seit April getesteten neuen Verfahrens im Rahmen des neuen Inkasso-Vertrags mit der Deutschen Telekom gibt“, begründet Talkline-Geschäftsführer Renatus Zilles den Schritt.

Die Telekom habe bei säumigen Kunden systembedingt ihre eigenen Mahnungen stets vor denen der Wettbewerber verschicken können, so dass diese Telefonkunden durch Zahlen des Mahnbetrags an die Telekom den Eindruck hatten, die gesamte Summe bezahlt zu haben, führt der Manager weiter aus. Das habe dazu geführt, dass sich die Kunden zum Teil weigerten, die Mahnbeträge eines Wettbewerbers zu bezahlen – und sie so in eine Inkasso-Falle liefen.

Das Landgericht Köln habe Talkline nun in den Stand vor den 1. Juli 2001 zurückversetzt mit der Folge, dass die Telekom wie bisher in 90 Prozent aller Fälle Fakturierung, Mahnung und Reklamationen bearbeiten muss. Sollte der Beschluss Bestand haben, gilt er solange, bis das Verwaltungsgericht Köln eine ebenfalls von Talkline anhängig gemachte Klage gegen die Regulierungsbehörde entschieden hat. Hierbei sei unter anderem zu klären, inwieweit die Telekom zukünftig die erste Mahnung für ihre Wettbewerber wieder in vollem Umfang übernehmen muss.

Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700
Talkline, Tel.: 01803/2003 (günstigsten Tarif anzeigen)

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